In der aktuellen Diskussion steht die Menschenwürde in vielfältiger Kritik. So sei der Begriff der Würde durch dessen inflationären Anwendung bei der Begründung verschiedenster normativer Ansprüche zu einer „Leerformel“ geworden, mit der nun mehr alles und gleichzeitig nichts begründet werden kann. Menschenwürde sei weiterhin ein abstraktes und metaphysisches Wort, welches sich auf keinerlei natürliche Gesetze zurückführen lässt, so dass es als kulturelles Gesetz der Wandelbarkeit unterliegen muss und deshalb in unserem zunehmend empirisch-naturwissenschaftlichen Weltbild die Gültigkeit verliert. Außerdem sei Menschenwürde ein sekularisiertes Überbleibsel unseres christlichen Menschenbildes, dass sich nicht anmaßen darf in der globalen und pluralen Welt von heute überall Beachtung zu finden.
Ich werde hier nicht auf die genannten Kritiken eingehen (was aber gerne in den Kommentaren nachgeholt werden kann), sondern nur die daraus resultierenden Forderungen feststellen. Um Menschenwürde zeitgemäß nutzen zu dürfen, bedarf es also einer klaren Definition des Begriffs, weiterhin eine Grundlage auf natürliche Gesetze, und letztlich eine vollkommen theologisch unabhängige Argumentation. Otfried Höffe hat dies jedoch vor einigen Tagen ziemlich gut bei der SWR Aula anhand von Kant gemacht (höre hier oder siehe .rtf), so dass ich mir nun die Freiheit nehme nur auf ihn zu verweisen.
Unternehmen wir lieber den Versuch uns der Menschenwürde mal zustimmend zu nähern und dann zu schauen, ob dadurch vielleicht einige Kritiken obsolet werden.
Interessant ist nämlich, dass im Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte völlig darauf verzichtet wurde sie den Staaten als Aufgabe aufzuerlegen. Statt dessen wird nur auf die einzelnen Menschen eingegangen, welche sich „.. einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen“ sollen. Gefordert wird also die Besinnung der Gleichheit im Besitz der Fähigkeiten zur Vernunft und Gewissen, welche den Menschen im außerordentlichen Maße von anderen Lebewesen unterscheidet. Damit wird jedoch nicht behauptet, dass Tiere weder Vernunft noch Gewissen haben. Mit der Berufung auf Vernunft und Gewissen wird nur auf die dem Menschen eigene Weite der Freiheit im Entscheiden, die grundsätzliche Fähigkeit zum moralischen Handeln und der ausgeprägten Fähigkeit des kausalen Denkens Bezug genommen - womit dem Menschen jedenfalls immer zugemutet werden kann, sich in gewisser Weite über die Konsequenzen der eigenen Handlungen bewusst zu sein. Und dies gilt eben nicht nur für die Abschätzung von zukünftigen Konsequenzen, sondern vor allem auch im Anerkennen der Geschichte.
So unterschiedlich Kant, Foucault und Schopenhauer auch in der Begründung oder Kritik der Menschenwürde waren, so einig könnten sie doch den folgenden Satz aus einer Vorlesung über die Geschichte der Philosophie von Hegel unterschreiben:
„Was wir geschichtlich sind, der Besitz, der uns, der jetzigen Welt angehört, ist nicht unmittelbar entstanden und nur aus dem Boden der Gegenwart gewachsen, sondern dieser Besitz ist die Erbschaft und das Resultat der Arbeit, und zwar der Arbeit aller vorhergegangenen Generationen des Menschengeschlechts.“
Betrachtet man nun die Geschichte der Menschenwürde seit 1948, so kann man durchaus von einer Erfolgsgeschichte reden, auch wenn aktuell ein Herr Prof. Taureck aus Braunschweig vor ihrer Abschaffung warnt und sich deshalb für eine Flucht nach vorn ausspricht. In vielen Staaten dieser Welt wurden tolle Gesetze zur Gleichberechtigung und dem Schutz von Minderheiten erlassen. Doch was wir aus Artikel 1 von oben gelernt haben und was sich z.B. auch darin zeigt, dass beim internationalen Strafgerichtshof die Beteiligten an Verbrechen persönlich und unabhängig der von ihnen bekleideten Ämtern verantwortlich gemacht werden, ist der persönliche Gestaltungsauftrag, zu dem die Menschenwürde jeden einzelnen von uns verpflichtet.
Und betrachten wir die Situation hier, dann zeigt sich ein ganz anderes Bild. "Das Haus ist – zumindest in Friedenszeiten – der gefährlichste Aufenthaltsort für Frauen." sagte 1998 Susan Moller Okin und bringt es damit auf den Punkt. Gerade in den Bereichen, welche vor Zugriffen des Staates besonders geschützt sind, werden Menschen und mit ihnen die Menschenwürde immer noch mit Füßen getreten (, wenn nicht noch schlimmer). Hier bedarf es ganz dringend noch mehr präventiver Anstrengungen sowie Aufklärung von Seiten der Staaten und Religionen. Doch vor allem sollte den Menschen klar sein, dass es einen Unterschied zwischen Hass und Verachtung gibt, der darin liegt, dass bei der Verachtung auch die Menschenwürde missachtet wird. Wer Menschen jedoch die Menschenwürde nicht zusprechen kann, der begeht auch Verrat an seiner eigenen Menschlichkeit. Diese Menschen degradieren sich also selbst und schänden damit all die guten Leistungen vergangener Generationen, die geholfen haben unsere Zivilisation ein Stückchen menschlicher zu machen.
Weiterführende Links:
- Ulrich Johannes Schneider - Philosophische Archäologie und Archäologie der Philosophie: Kant und Foucault
- Sidonia Blättler - Die Rechte von Frauen im Streit zwischen Menschenrechtsuniversalismus und Kulturrelativismus (pdf)
- Armin G. Wildfeuer - Menschenwürde - Leerformel oder unverzichtbarer Gedanke? (pdf)
Literatur bei Amazon:
- Michel Foucault - Archäologie des Wissens
- Bernhardt H. F. Taureck - Die Menschenwürde im Zeitalter ihrer Abschaffung. Eine Streitschrift
- Georg Wilhelm Friedrich Hegel - Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte
Nachtrag vom 21.07.2008:
Willyam von alt_everything hat das Thema aufgegriffen und setzt sich im Beitrag "Ex oriente Lux?" kritisch mit den kosmopolitischen Grundlagen der Menschenrechte auseinander.
