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9 Kommentare

  1. § Patrick Zimmerschied® E-Mail sagte am:
    Man muss also, nach Ihren Überlegungen, auch Verantwortung für die Konsequenzen des eigenen Handelns übernehmen, wenn diese unvorhersehbar waren und nur indirekt aus meinen Taten folgten. Sehe ich das richtig?
  2. § Bernd Flossmann® E-Mail sagte am:
    Ja, das meine ich. Das ist natürlich unbequem, aber verlangt von mir, als Menschen, verantwortungsbewußtes Handeln anzustreben. Das heißt, VOR dem Handeln möglichst alle Folgen meines Handelns zu prüfen, WÄHREND des Handelns bereit zu sein, so schnell wie möglich umzusteuern und NACH dem Handeln für die Folgen einzustehen oder wenigstens auf sie vorbereitet zu sein. Das juristische Gesetz ist darauf schon eingegangen indem der Grundsatz: "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" gilt.
    BP ist somit verantwortlich für die Folgen ihrer Ölbohrungen, auch wenn sie den Bruch der Leitungen nicht intendiert haben.
    Das bedeutet aber auch, und wir tun das in der Regel nicht, "worst case scenarios" durchzuspielen. Solche Entscheidungen wie Atomversuche, Giftgasangriffe, Atomenergieanlagen und so weiter wären mit einer solchen Moral nicht ohne weiteres möglich und auf jeden Fall viel aufwendiger.
    Ich habe nie begriffen, wie so wahnsinnig kluge Wissenschaftler, die Raketen ins Weltall schiessen, die Existenz von Weltraummüll erst zu kalkulieren begannen, als er die erste Kuh auf Kuba erschlagen hatte.
  3. § Patrick Zimmerschied® E-Mail sagte am:
    Ich habe mir ziemlich den Kopf zerbrochen über das was Sie schreiben :-)
    Sie geben, wenn ich mich nicht täusche, mehrere entgegengesetzte Definitionen von Freiheit. Einmal schreiben Sie „Die Freiheit zu Entscheidung aber ist substanzieller Bestandteil der Natur!“. Dem kann ich mehr oder weniger zustimmen, wenn ich das auch anders formulieren würde, denn hier macht sich die Ambivalenz des Begriffs „Freiheit“ bemerkbar. Andererseits schreiben Sie: „Freiheit ist die Einsicht, die Not zu wenden, die aus meinen Entscheidungen folgt“. Das ist eine ungewöhnliche und kontraintuitive Definition von Freiheit. Jemand der sich keinerlei Gedanken über die Folgen seiner Handlungen macht und überhaupt keine Schuld empfindet, wäre nach Ihnen dann nicht im Geringsten frei. Dabei würde man doch meinen, dass gerade so jemand freier ist als jeder Andere, oder?
    Sie führen eine Unterscheidung ein, zwischen der „Entscheidung“ sich Verantwortlich zu fühlen und allen anderen Entscheidungen, aber wie rechtfertigen Sie diese Unterscheidung? Was Sie formulieren ist wohl eher so etwas wie eine moralische Forderung. Die Befolgung einer solchen kann man aber doch nicht mit „Freiheit“ gleichsetzen.
    Vielleicht verstehe ich Sie aber auch komplett falsch.
  4. § Bernd Flossmann® E-Mail sagte am:
    Sie haben mich völlig richtig verstanden.
    Es gibt eine Freiheit, die über die Entscheidungen (klassische Entscheidungsfreiheit) definiert wird und es gibt eine Freiheit, welche über die Verantwortung definiert wird (basierend auf Spinoza).
    Zunächst: Stellen Sie sich zwei Flaschen vor, in denen je eine Fliege lebt. Die eine Fliege stößt auf der Suche nach den Grenzen ihrer Welt während ihres Lebens dauernd an die Flaschenwände, bis sie stirbt. Die andere Fliege bewegt sich immer im Raum der Flasche, ohne je eine Wand zu berühren, weil ihr Bewegungsradius enger gewählt ist. Welche Fliege wird freier sein und welche wird sich freier fühlen?
    Ja und ich muss den letzten Satz präzisieren: "Für den weisen Menschen ist Freiheit die Einsicht, die Not zu wenden, welche aus seinen Entscheidungen folgt." Die Natur umfasst alle Wesen, Steine und Tiere und Menschen. Als solche trägt sie auch die Folgen ihrer Entscheidungen und ist frei. Menschen aber versuchen, die Folgen ihrer Entscheidungen anderen Wesen aufzubürden. Sie fühlen sich freier, sind es aber nicht, weil das Gesamtsystem Natur früher oder später die Folgen auch auf sie zurückfallen lässt.
    Ich versuche, Freiheit und Verantwortung zu verbinden und das ist tatsächlich eine moralische Forderung.
    Freiheit als Möglichkeit, Fähigkeit zu Entscheidung, Entscheidungsfreiheit ist keine allein menschliche Eigenschaft, sie ist natürlich. Freiheit als Einsicht ist menschlich. Nur eine moralische, das heißt Verantwortung übernehmende Entscheidung ist eine menschliche Entscheidung. Nicht die Willkürlichkeit, der freie Wille, sondern verantwortliche Entscheidungen definieren menschliche Freiheit.
    Als Gegenbegriff zu Freiheit definiere ich so mit Spinoza nicht die Determiniertheit, sondern die Verantwortungslosigkeit.
    Da bin ich ganz im Einklang mit Heraklit: "Die Einsicht ist die größte Tugend, und Weisheit ist es, Wahres zu reden und gemäß der Natur zu handeln, indem man auf sie hört."
    Menschlich freies Handeln ist weises Handeln.
  5. § Patrick Zimmerschied® E-Mail sagte am:
    Also von den beiden Fliegen ist mir definitiv erstere sympathischer.
    Ich glaube jedenfalls nicht, dass man in einer Art „ausgleichenden Gerechtigkeit“ unbedingt die Konsequenzen seines Handelns zu spüren bekommt oder auch nur bekommen müsste.
    Aber ich bin ja auch kein besonders weiser Mensch ;-)
  6. § jakubczyk® E-Mail sagte am:
    Es gibt keinerlei Entscheidungsfreiheit!! Alles ist relativ und beansprucht keinerlei Denkleistung. Sie setzen jeden Menschen gleich, doch wie soll derjenige gewissenhaft handeln, dessen Gewissen das Ausmaß seiner Handlung garnicht umfassen kann. Ich bin mit Ihren Thesen ganz und garnicht einverstanden.
  7. § Bernd Flossmann® E-Mail sagte am:
    @jakubczyk®
    Lesen Sie den Text einfach noch mal, es geht hier um die Übernahme von Verantwortung, weniger um die Willensfreiheit. "Als Gegenbegriff zu Freiheit definiere ich so mit Spinoza nicht die Determiniertheit, sondern die Verantwortungslosigkeit."
    Ein einfaches Postulat, wie Sie es hier konstatieren ist m.E. nicht ausreichend und auch nicht hilfreich.
    In Bezug auf die Willensfreiheit setze ich sogar die Natur selbst mit dem Menschen gleich.
    Also: Womit genau sind Sie nicht einverstanden?
  8. § Hubert Brune E-Mail sagte am:
    Den „freien Willen“ gibt es so nicht - wie v.a. Schopenhauer und in Anlehnung an ihn Nietzsche, Freud, Spengler, Heidegger, Sloterdijk u.v.a. richtig erkannt haben und heutige Wissenschafter wie Roth, Singer u.v.a. neurowissenschaftlich belegt haben. Der „freie Wille“ bezieht sich also nicht auf die Menschen und schon erst recht nicht auf den Menschen, sondern auf die Welt, wie Schopenhauer sagte.

    Zur Welt gehört auch der Mensch, auch sein Bewußtsein, auch sein Wille; aber dennoch ist nicht der Wille des Menschen „frei“, sondern nur der Wille der Welt (vgl. „zufällig“, „kontingent“); der Mensch ist nur ein Teil der Gemeinschaft von Menschen; das Gehirn ist nur ein Teil der Gemeinschaft von Gehirnen. Der Mensch ist abhängig von seiner Gemeinschaft, weil sein Gehirn, von dem er abhängig ist, von den Gehirnen derjenigen Menschen, die zu dieser Gemeinschaft gehören, abhängig ist. Was den einzelnen Menschen angeht, so „entscheidet“ nicht dessen Wille, sondern dessen Gehirn, und das auch nur in Abhängigkeit von den Gehirnen der Gemeinschaft. Dies ist auch im Sinne der Evolutionstheorie. Jedes Gehirn dient dem Leben, denn es tut immer nur das, was dem Lebewesen das Überleben sichert; und das Überleben wird dem Lebewesen durch die Lebewesen als die Gemeinschaft gesichert. Evolutionär ist es einfach sinnvoll, ein Gehirn in Abhängigkeit von mehreren Gehirnen einer Gemeinschaft funktionieren zu lassen. Das gilt auch und vielleicht sogar erst recht dann, wenn die Träger der Gehirne sich darüber täuschen und lieber glauben, es sei genau umgekehrt.

    Weil der Mensch glauben kann, er habe einen „freien Willen“, verfügt er immerhin über einen „bedingten freien Willen“, denn der Mensch kann in „Distanz“ zu sich selber und also auch zu seinem Gehirn gehen (z.B. Gehirnforschung, Neurologie betreiben), über sich selbst hinausgehen, das heißt: der Mensch kann „transzendent“ sein. Es ist seine „Transzendenz“ (Heidegger nannte sie auch „Weltoffenheit“), die ihm einen „bedingten freien Willen“ ermöglicht und ihn gegenüber allen anderen Lebewesen „frei“ macht. Obwohl er also über keinen „freien Willen“, sondern nur über einen „bedingten freien Willen“ verfügt, ist der Mensch - und zwar: nur der Mensch - wegen seiner Fähigkeit zur „Transzendenz“, die man ja auch „Geist“ nennen kann, „freier“ als alle anderen Lebewesen; er ist Schöpfer und einziges Mitglied der „geistigen“ Schicht). „Freiheit“ des Menschen heißt eben nicht „Willensfreiheit“ des Menschen, denn der Mensch verfügt über keinen „freien Willen“, sondern nur über einen „bedingten freien Willen“.

    Vgl. http://www.Hubert-Brune.de/blanke_schichtenlehre.html

    Freundliche Grüße !

    Hubert Brune
  9. § Bernd Flossmann® E-Mail sagte am:
    @Brune
    Ich empfehle Ihnen Vorsicht mit "ist" Aussagen und auch mit Autoritätsbeweisen. Namedropping beweist nichts und so bleibt, was Sie hier schrieben eben nur weitgehend Behauptung. Interessante Behauptungen, aber eben nur Behauptungen.
    Zum Beispiel: Ob es den freien Willen "gibt" oder nicht ist nicht die Frage, sondern, was wir mit dem Worten "freier Wille" eigentlich bezeichnen. Dass dieser Wille, an dem Sie offenbar nicht zweifeln, selbst bedingt ist, macht ihn nicht unfrei. Wenn ich eine einzige Möglichkeit habe, ist es Zwang (oder Notwendigkeit), habe ich zwei Möglichkeiten, ist es eine Entscheidung (zum Beispiel zwischen rechts und links, gut und böse, Eigennutz oder Altruismus), habe ich drei oder mehr Möglichkeiten, habe ich die Wahl. In der Wissenschaft sprechen wir hier von unterschiedlichen Freiheitsgraden.
    Ich habe demzufolge sogar Dingen, wie Steinen oder Flüssen und auch Tieren einen Willen zugestanden und ihnen auch dieselben Freiheitgrade zugerechnet. Das ist der eigentliche Kern meiner Behauptung, den ich hier zur Debatte stelle.

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