| « Das Politische jenseits der Politik | Für eine Theorie der empirischen Wissenschaften » |
Habermas und Ratzinger im Kampf der Kulturen
Es ist fünf Jahre her, da trafen sich die beiden alten Herren der deutschen intellektuellen Szene zu einem Gespräch zum Thema Dialektik der Säkularisierung: Über Vernunft und Religion. Die beiden Hauptvorträge sind inzwischen in einem kleinen schmalen Buch veröffentlicht, Ratzinger ist natürlich sehr klar zu verstehen, aber auch Habermas‘ Gedanken lässt sich recht gut folgen.
Das Thema ist noch immer äußerst spannend, die Frage, die an jenem Abend aufgeworfen wurde, noch immer nicht geklärt: Braucht die Demokratie mehr als sich selbst, um sich zu erhalten? Und wenn ja, wie werden diese Grundlagen gesichert?
Die Frage ist im Prinzip schon älter, das berühmte Böckenförde-Theorem, wonach der demokratische Rechtsstaat von Voraussetzungen zehrt, die er selbst aus eigener Kraft nicht reproduzieren kann, stammt ja schon aus den 1960er Jahren. Habermas knüpft an Böckenförde an und geht der Frage nach, ob der demokratische Rechtsstaat religiöse Motivationen benötigt, um sich zu stabilisieren.
Die Legitimität des Verfassungsstaates ist für ihn dabei relativ unproblematisch und schon dadurch gegeben, dass sich die Bürger die Verfassung selbst geben und es gar kein Herrschaftssubjekt gibt, welches seine Legitimation noch zu begründen hätte. Die Legitimation der demokratischen Verfassungsgrundsätze besteht in der rationalen Akzeptabilität durch alle Bürger.
Ein mögliches Problem besteht für Habermas erst in der Motivation der Bürger zu politischem Handeln. Er gesteht zu, dass es in der Phase der Etablierung der Demokratie religiöse Motive gab, „die für die Entstehung einer hoch abstrakten staatsbürgerlichen Solidarität hilfreich waren. Die republikanischen Gesinnungen haben sich inzwischen jedoch von diesen vorpolitischen Verankerungen weitgehend gelöst.“ Teilhabe am demokratischen Prozess ist ein Wert, der die Bürger dazu motiviert, die demokratischen Institutionen durch ihr Handeln zu stabilisieren.
Nun konstatiert Habermas jedoch eine „entgleisende Modernisierung der Gesellschaft“, die „das demokratische Band mürbe machen“ kann, eine „politisch unbeherrschbare Dynamik von Weltwirtschaft und Weltgesellschaft“. Angesichts solcher Prozesse setzt Habermas letztlich wiederum auf die stabilisierenden Effekte vor allem der christlichen religiösen Tradition. „So liegt es im eigenen Interesse des Verfassungsstaates, mit allen den kulturellen Quellen schonend umzugehen, aus denen sich das Normbewusstsein und die Solidarität von Bürgern speist.“
Mit anderen Worten: Unter den Bedingungen der Globalisierung kann der Verfassungsstaat seine normativen Grundlagen zur Motivation seiner Bürger eben doch nicht selbst sichern, er muss wieder auf kulturelle Voraussetzungen zurückgreifen. Gefragt werden muss hier, ob diese Voraussetzungen durch die vorhergehende Säkularisierung nicht bereits weitgehend verschüttet wurden und ob, wenn man Habermas‘ Schlussfolgerungen folgt, dieser schonende Umgang nicht bereits in Zeiten der Säkularisierung hätte angemahnt werden müssen.
Wer schonenden Umgang mit solchen Quellen anmahnt, die als Voraussetzungen für das Normbewusstsein angesehen werden können, auf welches der Verfassungsstaat gründet, erlaubt zudem letztlich auch die Abwehr von kulturellen Einflüssen, die dieses Normbewusstsein unterminieren. Mit Habermas wäre also ein „Kampf der Kulturen“ durchaus zu rechtfertigen.
Ratzinger setzt genau bei dem an, was Habermas als unproblematisch voraussetzt: Bei der Legitimierung des freiheitlichen Rechtsstaates. Kann man diese tatsächlich allein aus der Rationalität heraus begründen? Rationalität spielt nicht nur eine erhaltende Rolle, sie ist auch „wesentlich am Zerbrechen alter moralischer Gewissheiten beteiligt“.
Entscheidungen sind für Ratzinger noch nicht dadurch gut oder gerecht, dass sie rational oder durch Mehrheiten getroffen werden. Das zeigt die Geschichte deutlich. Deshalb hat die Neuzeit „einen Bestand solcher normativen Elemente in den verschiedenen Menschenrechtserklärungen formuliert und sie dem Spiel der Mehrheiten entzogen“.
Ratzinger argumentiert, dass zweierlei nötig ist: Das Auftreten des religiösen Fundamentalismus erfordert, dass Religion mit Blick auf die universalen Menschenrechte rational kontrolliert werden muss, andererseits muss die Rationalität wegen ihres offenbaren Zerstörungspotenzials selbst unter Kuratel gestellt werden.
Maßstab dieser Kontrolle sollen die universalen Menschrechte sein. Hier finden wir uns jedoch nach Ratzinger mit einem neuen Problem konfrontiert: Menschenrechte werden in den verschiedenen Kulturen unterschiedlich definiert, ihre Rolle wird ebenfalls unterschiedlich gesehen. Die Lösung sieht Ratzinger letztlich im interkulturellen Dialog, wobei er hier die zentrale Bedeutung des Dialoges zwischen der Kultur der Rationalität und der Religiosität hervorhebt: „Ohne Zweifel sind die beiden Hauptpartner …der christliche Glaube und die westliche säkulare Rationalität.“ Allerdings müssen sich beide auch auf den Dialog mit anderen Kulturen einlassen, dies nicht zu tun, bezeichnet Ratzinger als Hybris, die wir teuer bezahlen würden.
